Aktuelle Entscheidung des EUGH, Urteil vom 17.03.2026; C-258/24:
Wer für einen kirchlichen Arbeitgeber arbeitet, kann nach einem Urteil des EuGH wegen eines Kirchenaustritts nicht zwangsläufig gekündigt werden.

Aktuelle Entscheidung des EUGH, Urteil vom 17.03.2026; C-258/24:
Wer für einen kirchlichen Arbeitgeber arbeitet, kann nach einem Urteil des EuGH wegen eines Kirchenaustritts nicht zwangsläufig gekündigt werden.