Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten beide Seiten im Arbeitsverhältnis haben und sorgt dafür, dass grundlegende Standards wie Mindestlohn, Urlaub und Schutz vor willkürlichen Entlassungen eingehalten werden.
Sein Hauptziel ist der Schutz der Arbeitnehmer als meistens schwächere Partei im Verhältnis zum Arbeitgeber.
Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend und kompetent bei allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Mein Ziel ist, durch faire Verhandlung ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern herzustellen, um auf dieser Basis schnelle, kostengünstige und praxistaugliche Lösungen erarbeiten zu können.
Ich berate und erstelle für Sie Arbeitsverträge und Zeugnisse.
Ich helfe Ihnen bei Kündigungen. Das Kündigungsschutzrecht ist in der Arbeitswelt ein wichtiges und immer wiederkehrendes Thema.
Ich prüfe und führe die weiteren Schritte für Sie durch, wenn Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten oder als Arbeitgeber eine Abmahnung selbst abfassen müssen.
